Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden (im Folgenden Gast) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Boardinghouses. Betreiber des Boardinghouses und Vertragspartner ist die Modern Nomad Design Apartments GmbH (im Folgenden „Mono“ oder „Boardinghouse“ genannt).
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Mono in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Bei einer vertragswidrigen Nutzung, insbesondere bei einer gewerblichen Nutzung, oder bei einer Unter- oder Weitervermietung behält sich Mono die sofortige Vertragsbeendigung vor. Die durch die vertragswidrige Nutzung oder Weitergabe der Apartments entstandenen Kosten trägt der Gast. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits getätigter Zahlungen besteht nicht.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Gastes durch Mono oder falls Leistungen ohne vorherige Reservierung erbracht werden durch die Bereitstellung der Apartments zustande. Für den Fall der Buchung über die Homepage von Mono kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Verfügbar – Jetzt Buchen!“ und der folgenden Zahlung der Anzahlung zustande. Der Vertrag kommt auch ohne eine schriftliche Bestätigung zustande.
2.2. Vertragspartner sind die Modern Nomad Design Apartments GmbH und der Gast. Sollte die Buchung für den Gast durch einen Dritten erfolgt sein, haftet dieser Dritte gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Gastaufnahmevertrag resultierenden Verpflichtungen. Diese Verpflichtung gegenüber der Modern Nomad Design Apartments GmbH erkennt der Gast durch die Entgegenahme von Leistungen an.
2.3. Das Mindestalter eines eine Reservierung vornehmenden Gastes ist 18 Jahre. Minderjährige sind nicht berechtigt, ohne einen Erziehungsberechtigten in einem Apartment zu übernachten.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Mono ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des/der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Mono zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über Mono beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Mono verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5. Mono ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei einer Onlinebuchung ist die während der Buchung ausgewiesenen Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung Vertragsbestandteil. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Mono berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7. Mono ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Mono aufrechnen oder verrechnen.
3.9. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.10. Mono behält sich das Recht vor, hinterlegte Zahlungsmittel für entstandene Gebühren oder wegen Vertragsstrafen nachträglich zu belasten.
3.11. Die Bearbeitungsgebühr für Fundsachen beträgt EUR 10,- zzgl. der erforderlichen Portokosten.
3.12. Mono ist berechtigt die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Mono berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen und den Vertrag zu kündigen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt Mono vorbehalten.

4. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Gastes /Nichtinanspruchnahme der Leistungen („No Show“)

4.1. Eine einseitige Lösung des Gastes von dem mit Mono geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2. Sofern zwischen Mono und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Mono auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Mono in Textform ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält Mono den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Ein Rücktritt, eine Kündigung oder Stornierung müssen schriftlich erfolgen. Mono hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Bei einer individuell berechneten Entschädigung können ersparte Aufwendungen pauschal mit 10% des vereinbarten Preises berechnet werden. Anstatt einer individuell berechneten Entschädigung kann Mono den Schaden in Höhe einer in den folgenden Stornobedingungen vereinbarten Entschädigungspauschale geltend machen:
4.3.1. Stornierung bis 28 Tage vor geplantem Anreisetag: 25% des vertraglich vereinbarten Preises
4.3.2. Stornierung bis 14 Tage vor geplantem Anreisetag: 50% des vertraglich vereinbarten Preises
4.3.3. Stornierung bis 7 Tag vor geplantem Anreisetag: 75% des vertraglich vereinbarten Preises
4.3.4. Stornierung ab 6 Tage vor geplantem Anreisetag: 90% des vertraglich vereinbarten Preises

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4. Bei einer vorzeitigen Abreise werden dem Gast die entstandenen Aufenthaltskosten (Preis minus nicht entstandene Kosten) in Rechnung gestellt, wenn es Mono nachweislich nicht gelingt das Apartment für den gebuchten Zeitraum anderweitig zu vermieten. Gelingt Mono eine Vermietung für einen Teilzeitraum werden die Aufenthaltskosten für den restlichen Zeitraum in Rechnung gestellt. Die Aufenthaltskosten betragen 90% des vereinbarten Preises.
4.5. Eine Rückerstattung des vereinbarten Preises wegen einer vorzeitigen Abreise ist nach dem Check-in ausgeschlossen. Selbes gilt bei Nichtinanspruchnahme der Leistung (No Show).
4.6. Ein Gast der am geplanten Anreisetag eingecheckt ist, verliert mit dem Einchecken das Recht auf kostenfreie Stornierung oder Rückerstattung des bereits bezahlten Geldbetrags.
4.7. Bei Nichterscheinen (No Show) oder einer vorzeitigen Abreise behält sich Mono das Recht vor, das Zimmer für alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht freizugeben.
4.8. Hat der Gast über ein Buchungsportal gebucht (beispielsweise booking.com oder airbnb) gelten die im Buchungsportal angegebenen Stornierungsbedingungen.

5. Rücktritt von Mono

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Mono in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Mono mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Mono mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Mono gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Mono ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist Mono berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
• höhere Gewalt oder andere von Mono nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Apartments oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• Mono begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Mono in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Mono zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt von begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch von Mono gegen den Gast bestehen, so kann Mono diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6. Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe


6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2. Alle Apartments dürfen maximal mit der in der Buchung angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche als in der Buchung angegebene Übernachtungsgäste müssen vorab schriftlich angemeldet werden und werden separat berechnet.
6.3. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments Mono spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Mono aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Mono kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.5. Für die Apartmentübergabe vereinbart der Gast mit Mono einen Übergabetermin am Anreisetag zwischen 15:00 und 22:00 vereinbaren. Ein späterer Übergabetermin kann in Ausnahmefällen vereinbart werden, falls Mono einer Anfrage nach einer späteren Übergabe zustimmt.

7. Nutzung der Apartments

7.1. Der Gast ist verpflichtet das Apartment und alle Sachen sorgfältig, schonend und pfleglich zu behandeln. Eine übermäßige Verschmutzung stellt einen Vertragsverstoß dar. Bei einer übermäßigen Verschmutzung, sprich einer Verschmutzung die über den üblichen Gebrauch hinausgeht, behält sich Mono vor, zusätzlich eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,- in Rechnung zu stellen. Entscheidend für die Höhe der zusätzlichen Reinigungsgebühr ist der Zustand des Apartments. Es ist unerheblich, ob die Verschmutzung während des Aufenthalts oder nach Abreise des Gastes besteht. Falls die Beseitigung der Verschmutzung durch spezialisierte Dienstleister erfolgen muss, werden dem Gast die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Mono behält sich vor, weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere für Umsatzeinbußen, falls das Apartment durch den Verstoß vorrübergehend nicht vermietet werden kann geltend zu.
7.2. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die sich auf seine Veranlassung in den Räumlichkeiten von Mono aufhalten, an dem Apartment, dem Inventar oder an gemeinschaftlichen Räumen und Anlagen verursacht wurden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Der Gast hat alle entstandenen Schäden unverzüglich zu melden.
7.3. Bei Beschädigungen (auch bei leichter Fahrlässigkeit) oder Diebstahl kann Mono von dem Recht Gebrauch machen, den Schaden, den für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwand und die aus dem Schaden resultierenden Umsatzeinbußen in Rechnung zu stellen. Der Gast haftet auch für Dritte, die sich auf seine Veranlassung auf dem Gelände von Mono aufhalten.
7.4. Zusätzlich zu in 7.3 genannten Schadensersatzansprüchen, ist die Beschädigung oder der Diebstahl eine vertragswidrige Nutzung die mir einer Vertragsstrafe von EUR 100,- pro Fall geahndet wird.
7.5. Der Gast ist verpflichtet das Apartment und das Inventar anhand der ausliegenden Inventarliste bei Anreise auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Unvollständigkeit oder Funktionsunfähigkeit sind unverzüglich Mono zu melden.
7.6. Dem Gast zur Verfügung gestellte Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Code zur Hauseingangstüre darf nicht mit Dritten geteilt werden. Geht der Schlüssel dem Gast verloren, wird eine Gebühr von EUR 40,- berechnet. Falls der entstandene Schaden EUR 40,- übersteigt, bleibt Mono berechtigt entsprechenden Schadensersatz vom Gast zu verlangen. Dies schließt den Austausch der Schließanlage, erhöhte Reinigungskosten oder Umsatzeinbußen durch eine aus dem Schlüsselverlust resultierende Nichtvermietung mit ein. Wenn der Gast durch den Schlüsselverlust Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann, entstehen dem Gast dadurch keine Ansprüche gegenüber Mono.
7.7. Das Rauchen in den Apartments sowie im gesamten Gebäude ist nicht gestattet und hat die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses zur Folge. Dieses Rauchverbot gilt nicht nur für alle Zigaretten sondern auch für alle Zigarren, Verdampfer, Pfeifen, Joints oder Ähnliches, auch wenn anstatt Tabak andere Substanzen geraucht oder verdampft werden. Bei Nichtbeachtung wird dem Gast eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 250,- in Rechnung gestellt. Mono behält sich vor, weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere für Umsatzeinbußen, falls das Apartment durch den Verstoß vorrübergehend nicht vermietet werden kann, geltend zu machen.
7.8. Die Entfernung der Rauchwarnmelder oder das grundlose Auslösen der Rauchabzugsanlage im Treppenhaus stellt eine vertragswidrige Nutzung dar, führt zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses und einer Strafzahlung in Höhe von EUR 250,-. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht. Mono behält sich weitere Schadenersatzansprüche vor. Falls durch Verhalten des Gastes ein Fehlalarm und daraus resultierend ein Feuerwehreinsatz ausgelöst wird, trägt der Gast die Kosten des Einsatzes und der Folgeschäden.
7.9. Haustiere sind nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung wird dem Gast eine erhöhte Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR100,- in Rechnung gestellt. Der Halter haften für alle von Ihren Tieren verursachten Schäden.
7.10. Lärm in den Apartments ist zu vermeiden. Die Ruhezeiten zwischen 22:00 und 6:00 sind einzuhalten.
7.11. Die Veranstaltung von Events, Partys, Feiern oder lauter Veranstaltungen jeglicher Art mit mehreren Personen ist in den Apartments und dem Gebäude und auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
7.12. Ein Verstoß gegen 7.10 und oder 7.11 wird mit einer Vertragsstrafe von EUR 250,- geahndet. Mono behält sich, weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere für aus der Nichtbeachtung resultierende Umsatzeinbußen und Reinigungskosten vor.
7.13. Mono stellt dem Gast einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen oder Ausfälle können nicht gänzlich vermieden werden. Der Gast verpflichtet sich den Internetzugang ausschließlich rechtskonform zu verwenden. Bei schuldhaften Rechtsvertößen stellt der Gast Mono von allen Ansprüchen Dritter sowie den Rechtskosten frei. Es ist nicht gestattet, die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Der Gast steht auch für alle Schäden ein, die dadurch entstanden sind, dass der Gast Dritten Zugang zur Internetnutzung verschafft.
7.14. Die Apartments werden von dem Bardinghouse regelmäßig gereinigt. Hierfür verpflichtet sich der Gast, den Reinigungskräften nicht den Zugang zu dem Apartment zu verweigern und die Reinigungskräfte nicht bei ihrer Arbeit zu behindern. Verweigert oder behindert der Gast die Reinigung der Apartments, stellt dies eine vertragswidrige Nutzung dar, hat eine Vertragsstrafe von EUR 100,- zur Folge und Mono hat das Recht das Mietverhältnis sofort zu beenden. Ein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.

8. Haftung von Mono

8.1. Mono haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mono beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Mono beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Monos steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Mono auftreten, wird Mono bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Mono dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mono empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Mono.
8.3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände von Mono, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von Mono abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Mono nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
8.4. Nachrichten für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Mono kann nach vorheriger Absprache mit dem Gast die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Mono haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.5. Mono haftet nicht für Schaden, Diebstahl oder bei Verlust von Gegenständen, welcher in der Waschküche oder anderen öffentlich zugänglichen Bereichen des Gebäudes erfolgt.

9. Daten

9.1. Mono erhebt Name, E-Mail Adresse, Anschrift und Telefonnummer des Gastes, um die Kommunikation mit dem Gast gewährleisten zu können und seine gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können.
9.2. Mono ist berechtigt zur Identitätsüberprüfung ein gültiges Identitätsdokument (ein Personalausweis oder bei ausländischen Gästen ein Reisepass) und gültige Kreditkartendaten einzufordern. Dies gilt für jeden Übernachtungsgast einzeln.
9.3. Kann die Identität des Gastes nicht zweifelsfrei überprüft werden, ist Mono berechtigt, die Buchung mit sofortiger Wirkung zu stornieren und dem Gast den Zutritt zu dem Apartment zu verweigern. Ein Recht auf Rückzahlung bereits getätigter Zahlungen besteht nicht.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungssannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
10.2 Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Mono kann wahlweise den Gast aber auch am Sitz des Gastes verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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